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Zustiftung – der Nachlass, der nachhaltig Gutes tut 

Immer mehr Menschen möchten ihr Vermögen in Form von Geld oder Sachwerten, wie z. B. Immobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, land- und forstwirtschaftliche Immobilien), einem guten Zweck zukommen lassen, wissen aber nicht, wie und wo. Wir, von der von Mellin'schen Stiftung, haben gute Erfahrungen mit Zustiftungen gemacht. Zustiftungen sind Zuwendungen – anders als Spenden – die eine bereits existierende Stiftung langfristig ergänzen und unterstützen. Zustiftungen fließen in den Grundstock der Stiftung und tragen damit nachhaltig zur Erhaltung und Sicherung des Stiftungsvermögens bei.

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Ihr Ansprechpartner

Wenn Sie Zustifter werden und sich für unsere Projekte einsetzen möchten, ist die von Mellin'sche Stiftung gerne Ihr Ansprechpartner vor Ort.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder ein erstes Gespräch.

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Florens von Bockum-Dolffs, MEB
Rechtsanwalt, Vorsitzender des Vorstands
Geschäftsbereich: kaufmännische Leitung
(02922) 97 82-0
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Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, viel zu bewegen. Und wir garantieren: Ihre Spende kommt zu 100 Prozent dort an, wo sie benötigt wird.

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