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Joseph Freiherr von Mellin

Mehr als 180 Jahre ist es her, dass Joseph Freiherr von Mellin in seinem Testament am 25.01.1833 festlegte, dass sein Vermögen in eine Stiftung übergeht, die für das Wohl von Kindern sorgen sollte. Ein für die damalige Zeit ungewöhnlich vorausschauender und sozialer Ansatz eines gut begüterten Mannes mit sozialem Gewissen und Empathie. So schrieb der Freiherr in seinem Testament: „Ich will, dass auf meinem Gute Uffeln bei Werl eine Verpflegungsanstalt für arme Knaben, Waisen oder solche, deren Eltern sie nicht zu ernähren vermögen, errichtet werden. Die Knaben sollen gut, doch ohne Üppigkeit, gehalten werden, und es soll mehr hierauf und auf eine zweckmäßige hinreichende Bildung der Zöglinge, als auf eine zu große Anzahl derselben gesehen werden.“

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Ein Vermögen zur Schaffung einer sozialen Stiftung

Dieses Testament bildete nach dem Tod Joseph von Mellins – er verstarb am 05.02.1837 – die Grundlage zur Gründung der von Mellin'schen Stiftung. Die Verwaltung der Stiftung wurde in die Hände eines adeligen Kuratoriums gelegt, das unter Aufsicht des preußischen Königs stand. Nach dem Tod seiner Frau Sophia im Jahre 1860 – sie ermöglichte zusätzlich mit ihrem Vermögen den Bau der Josefs-Kapelle in Ostuffeln – wurden am 01.07.1871 die Gebäude der beiden Knabenheime fertiggestellt.

Die Eröffnung der beiden Einrichtungen, in Ostuffeln für katholische Knaben und in Westuffeln für evangelische Knaben, brauchte seine Zeit, da sich die Mitglieder des Stiftungskuratoriums zunächst umfassende Informationen über andere Einrichtungen dieser Art verschaffen wollten. Es bestanden Kontakte zu Haus Hall, zum Rauhen Haus in Hamburg und zu der Schweizerischen landwirtschaftlichen Armenschule. Die Gebäude der beiden Waisenhäuser wurden kurz nach Abschluss des deutsch-französischen Krieges fertiggestellt. So kam es, dass nicht Kinder, sondern Verwundete die ersten Bewohner wurden. Am 23. November 1871 zogen dann die ersten 30 Knaben ein.

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Die Geschichte der Erbsälzer

Erbsälzer – ein Teil der von Mellin'schen Geschichte

Erzählt man die Geschichte der von Mellin'schen Stiftung, ist es auch die Geschichte der Erbsälzer. Erbsälzer sind Familien, die seit dem Mittelalter per Erbrecht das ausschließliche Privileg genossen, aus dem salzhaltigen Boden der Region Salinen zu besitzen und zu bewirtschaften. Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef I. aufgrund einer Urkunde des Königs Sigismund aus dem Jahre 1432. Nach längeren Querelen zwischen den Erbsälzern und den anderen Ratsmitgliedern ordnete Erzbischof Hermann IV. 1485 an, dass die Sälzer die Hälfte aller Ratssitze bekommen. So erlangten die Sälzer ein politisches Übergewicht in der Stadt. Schon 1382 hatte der Landesherr in die Ratswahlordnung eingegriffen, indem er anordnete, dass bei der Ratswahl ein erzbischöflicher Kommissar den Vorsitz zu führen habe. Meist wurde dem Drosten dieses Amt übertragen, der hatte nach den Wirren der Reformationszeit auch die Aufgabe zu überwachen, dass nur katholische Männer zum Rat gewählt wurden.

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Die Erbsälzer bestimmten auch die Stadtgeschichte Werls

Bis ins 18. Jahrhundert war der Einfluss der Erbsälzer-Familien in Werl allein durch das Stellen des Bürgermeisters sehr bestimmend. Erst 1725 verließen die Erbsälzer den Stadtverband, um die Spannungen in der Bürgerschaft zu umgehen.

Das „Collegium der Erbsälzer zu Werl und Neuwerk“ existiert noch heute. Regelmäßig zum Fest des Heiligen Michael am 29. September treffen sich die verbliebenen Familien von Lilien und von Papen in Werl zur Feier der Heiligen Messe und zum anschließenden gemeinsamen Essen. Darüber hinaus verwaltet das Collegium seinen Besitz, u. a. einen Teil des Kurparks in Werl.

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